Dein individuelles FinanzierungsKonzept
Wir finden gemeinsam eine passende Lösung…
…die zu dir, deinen Wünschen und Vorstellungen passt!
Wir finanzieren deinen Wohn(t)raum und/oder deine neue Kapitalanlage
Du möchten eine Immobilie erwerben oder planst einen Neubau? Du möchtest bestehende Darlehen jetzt oder in naher Zukunft umschulden oder deine Immobilie modernisieren? Du benötigst hierfür ein bedarfsgerechtes FinanzierungsKonzept, das den optimalen Vergleich von mehr als 400 verschiedenen Darlehensgebern bietet und dabei stets deine Ziele und Wünsche in den Vordergrund stellt?
Dann bist du bei uns richtig!
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erstellst du Deine Finanzierungsanfrage. Sende uns diese bitte per Mail an info@fairplan-gruppe.de. Wir setzen uns schnellstmöglich mit dir in Verbindung und vereinbaren einen Termin um deinen Finanzierungswunsch zu realisieren.
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Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen im Rahmen der Baufinanzierung
Bestellung eines Grundpfandrechts:
Bei der Belastung einer Immobilie mit einem Grundpfandrecht kommt es nicht darauf an, wer die Sicherheit bestellt. Das kannst du als Eigentümer oder Miteigentümer sein oder eine dritte Person, die dir bei der Finanzierung mit der
Stellung eines Grundpfandrechts behilflich ist und somit ein Grundstück belastet, das nicht in deinem Eigentum steht. Es kommt auch nicht auf die Art des Grundstücks an. Das Gesetz unterwirft jede Besicherung durch eine Immobilie
seinem Anwendungsbereich; bei Immobilien kann es sich also um inländische Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Mietshäuser oder auch um teilweise gewerblich genutzte Immobilien handeln.
Das Wichtigste: die Grundschuld.
Als Sicherheit für dein Immobiliar-Verbraucherdarlehen erhalten Banken in der Regel von dir oder einer dritten Person eine vollstreckbare Grundschuld. Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld wird entweder vor einem deutschen Notar neu bestellt oder es kann eine bestehende Grundschuld abgetreten werden. Zur Absicherung eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags können Immobilien unterschiedlichster Art beliehen werden.
Unverzichtbar: die Gebäudeversicherung.
Voraussetzung für die Auszahlung eines grundpfandrechtlich besicherten Immobiliar-
Verbraucherdarlehensvertrags ist, dass eine Gebäudeversicherung besteht, die das Beleihungsobjekt gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- und Wasserschädenausreichend versichert. Im Schadensfall muss sie die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken. Darüber hinaus kann es für dich sinnvoll sein, freiwillig andere Versicherungen abzuschließen, z. B. eine Risikolebensversicherung, die im Falle des Ablebens des Versicherten (häufig der Hauptverdiener der Familie) eintritt, eine Restschuldversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung etc.
Nettodarlehensbetrag:
Der Nettodarlehensbetrag (auszuzahlender Darlehensbetrag) ist der Höchstbetrag, auf den du aufgrund des Darlehensvertrags einen Anspruch hast und den dir die Bank auf deine Anweisung hin auszahlen wird (Auszahlungsbetrag).
Gebundener Sollzinssatz und Sollzinsbindungszeitraum:
Der gebundene Sollzinssatz ist der für einen bestimmten Zeitraum (Sollzinsbindungszeitraum) fest vereinbarte Zinssatz
(auch fester Sollzins genannt), nach dem sich die tatsächliche Zinszahlung richtet. Vor Beginn des ersten Sollzinsbindungszeitraums kannst du zwischen verschiedenen Sollzinssätzen und Auszahlungssätzen wählen.
Vertragslaufzeit:
Durch eine Änderung der Konditionen (z. B. im Rahmen einer Änderung des Sollzinssatzes nach Ablauf des Sollzinsbindungszeitraums) kann sich die Vertragslaufzeit verlängern oder verkürzen.
Monatliche Rate:
Sie setzt sich zusammen aus dem zu zahlenden Tilgungsanteil und den Zinsen.
Effektiver Jahreszins:
Der effektive Jahreszins entspricht den Gesamtkosten des Kredits, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz. Er hat zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote vergleichbar zu machen. Seine Berechnung richtet sich nach der Preisangabenverordnung (PAngV) und berücksichtigt insbesondere die von dir zu entrichtenden Zinsen und alle sonstigen Kosten inkl. etwaiger Vermittlungskosten, die du im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu entrichten
hast und die dem Kreditgeber bekannt sind.
Gesamtkosten und Gesamtbetrag:
Der vom Verbraucher zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus dem Nettodarlehensbetrag und den Gesamtkosten, die sich ihrerseits aus den Sollzinsen und den der Bank bekannten sonstigen Kosten ergeben.
Sollzinssatz (auch fester Zinssatz genannt):
Üblicherweise werden Festzinsvereinbarungen nicht für die gesamte Darlehenslaufzeit (die bei einer Anfangstilgung von 1,5 % – je nach Zinsniveau – deutlich über 30 Jahre betragen kann), sondern für einen kürzeren Zeitraum getroffen. D. h., die Konditionen werden für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben und bleiben für diese Zeit unverändert. Wir nennen diesen Zeitraum Sollzinsbindungszeitraum. Am Ende eines Sollzinsbindungszeitraums werden die Konditionen des Darlehens jeweils neu verhandelt (Konditionenanpassung). Du kannst zwar das Darlehen vor Ablauf des Sollzinsbindungszeitraums grundsätzlich nicht kündigen, aber dafür hast du den Vorteil, dass du während dieser Zeit vor einem Zinsanstieg geschützt bist. Wenn du bereits einen laufenden Vertrag über ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen hast und dir aktuelle Sollzinsen für den Zeitpunkt des Ablaufs der Sollzinsbindung sichern möchtest, können wir mit einem Forward-Darlehen den Sollzins für eine Anschlussfinanzierung vorab fest vereinbaren.
Veränderlicher Sollzinssatz (auch variabler Zinssatz genannt):
Wenn du statt eines gebundenen Sollzinssatzes lieber einen veränderlichen Sollzins haben möchtest, treffen wir mit der Bank eine Vereinbarung, wonach der Sollzinssatz entsprechend der jeweiligen Entwicklung eines Referenzzinssatzes nach oben oder unten angepasst wird. In diesem Fall trägst du das Zinsänderungsrisiko – mit der Folge, dass deine monatliche Belastung steigen oder sinken kann, je nachdem, wie sich das Zinsniveau im Markt gerade entwickelt. Du bleibst flexibel: Du kannst das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen oder mit Zustimmung der Bank auf eine Festzinsvereinbarung umsteigen.
Referenzzinssatz:
Bei einem veränderlichen Sollzinssatz, der sich an einem Referenzzinssatz orientiert (z. B. EURIBOR), sind Zeitpunkt und Höhe der Zinsänderung an die Veränderung dieses Referenzzinssatzes gekoppelt, d. h., der Sollzins wird regelmäßig
(z. B. alle 3 Monate) anhand der Entwicklung des Referenzzinssatzes überprüft und bei entsprechender Veränderung angepasst. Dabei führt in der Regel nicht jede Veränderung des Referenzzinssatzes zu einer Veränderung des Sollzinssatzes, sondern nur dann, wenn die Veränderung eine bestimmte Schwelle erreicht hat, z. B. 0,05 Prozentpunkte. Die Höhe der Schwelle kannst du dem jeweiligen Vertragsangebot und dem Darlehensvertrag entnehmen. Bei der 3-Monats-Euro InterBank Offered Rate (EURIBOR) handelt es sich um einen durchschnittlichen Satz, zu dem sich Banken, die im Gebiet der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ansässig sind, untereinander Geld in Euro leihen. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes lässt sich regelmäßig in den Medien verfolgen.
An die Bank zu zahlende Kosten:
Im Zusammenhang mit deinem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag können neben den sog. Gesamtkosten
weitere Kosten anfallen, die du an die Bank oder an Dritte zu zahlen hast. Dazu gehören insbesondere Bereitstellungszinsen sowie eventuelle Bankbürgschaftskosten. Die Höhe dieser Kosten ist – soweit bekannt – in den vorvertraglichen Informationen (ESIS-Merkblatt) sowie in deinem Darlehensvertrag aufgeführt.
An Dritte zu zahlende Kosten und Steuern:
Dazu zählen die Notar- und Grundbuchkosten, die Grunderwerbsteuer, Prämien für die Gebäudeversicherung und Kosten für andere Verträge, die du im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung abgeschlossen hast (z. B. Bausparvertrag). Auf diese Kostenarten wird in den vorvertraglichen Informationen sowie im Darlehensvertrag hingewiesen. Die Höhe dieser Kosten ist – soweit bekannt – in den vorvertraglichen Informationen (ESIS-Merkblatt) aufgeführt.
Annuitätendarlehen:
Diese Variante ist der Regelfall. Dabei wird für die Rückzahlung des Darlehens normalerweise eine anfängliche Tilgung von jährlich 1,5 bis 5 % (auch abhängig vom aktuellen Zinsgefüge) vom Darlehensbetrag zuzüglich Zinsen vereinbart. Zur schnelleren Rückzahlung dieses Annuitätendarlehens kannst du höhere Tilgungssätze wählen oder Sondertilgungsrechte vereinbaren. Du zahlst für die gesamte Dauer des Sollzinsbindungszeitraums eine gleichbleibende Jahresleistung, genannt Annuität, üblicherweise in monatlichen Raten. Aus jeder Rate werden zunächst die Zinsen abgedeckt (Zinsanteil) und der verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil). Dieser Tilgungsanteil erhöht sich also von Monat zu Monat in dem Maße, in dem sich der Zinsanteil durch die fortschreitende Tilgung des Darlehens ermäßigt. Auf Wunsch besteht im Einzelfall die Möglichkeit, die Tilgung in den ersten Jahren ganz oder teilweise auszusetzen. Zudem räumen Banken teilweise die Möglichkeit ein, den Tilgungssatz zu ändern. Der geänderte Tilgungssatz darf die Tilgung im ursprünglichen Darlehensvertrag i.d.R. nicht unterschreiten und i.d.R. 5 % p. a. nicht überschreiten.
Endfälliges Darlehen – Tilgungsaussetzung gegen Bausparvertrag oder Sparvertrag als Tilgungsersatz:
Auf Wunsch kann die Tilgung gegen Abtretung Deiner Ansprüche aus einem Bausparvertrag ausgesetzt werden. Bei dieser Regelung zahlst du für die Dauer der Tilgungsaussetzung an die Bank nur die vereinbarten Zinsen (üblicherweise monatlich) und daneben an die Bausparkasse die vereinbarten Bausparraten. Am Ende seiner Laufzeit wird das Darlehen dann in Höhe der Ablaufleistung, also der Zahlung aus dem Bausparvertrag, getilgt (Tilgungsaussetzung). Hinweis: Die Bank kann keine Garantie dafür übernehmen, ob bzw. inwieweit die vollständige Rückzahlung des Darlehens durch die Ablaufleistung möglich ist. Es kann daher erforderlich werden, dass die Rückzahlung teilweise aus anderen Mitteln erfolgen muss.
Was du noch wissen solltest
Was geschieht, wenn du das Darlehen nicht abnimmst?
Wenn Du ein von der Bank zugesagtes Darlehen entgegen deinen vertraglichen Verpflichtung nicht abnimmst, entsteht der Bank in der Regel ein Schaden, den diese dir in Rechnung stellt. Diese sog. Nichtabnahmeentschädigung wird nach denselben Grundsätzen berechnet wie eine Vorfälligkeitsentschädigung (siehe unten).
Kannst du einen Darlehensvertrag widerrufen?
Selbst nach Abschluss des Darlehensvertrags kannst du innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist deine Vertragserklärung widerrufen, wenn du es dir noch einmal anders überlegst. Nähere Informationen zum Widerruf enthalten die vorvertraglichen Informationen (ESIS-Merkblatt) und der Darlehensvertrag.
Wann kannst du das Darlehen vorzeitig zurückzahlen?
Vorzeitige Rückzahlungen kannst du grundsätzlich immer leisten. Bei einem festverzinslichen Immobiliar-Verbraucherdarlehen musst du aber Folgendes beachten: Wenn du das Darlehen während eines Sollzinsbindungszeitraums vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen willst, musst du für diese Rückzahlung ein
berechtigtes Interesse haben. Dieses ist insbesondere dann gegeben, wenn du das Beleihungsobjekt unbelastet verkaufen willst oder wenn du es als Sicherheit für einen weiteren Kredit benötigst, den die aktuell finanzierende Bank nicht geben kann. Allerdings bist du dann dazu verpflichtet, der Bank den wirtschaftlichen Nachteil auszugleichen, der durch die Rückzahlung vor Ablauf des Sollzinsbindungszeitraums entsteht (sog. Vorfälligkeitsentschädigung). Die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung, die die Banken nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen berechnen, hängt von der Restdauer der Sollzinsbindung und dem allgemeinen Zinsniveau zum Zeitpunkt der Rückzahlung ab. Hat dein Darlehen noch eine lange restliche Sollzinsbindung und ist das allgemeine Zinsniveau seit dem Abschluss deines Darlehensvertrags gesunken, kann die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung unter Umständen beträchtlich sein. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt in folgenden Konstellationen nicht an: Zum Ende des Sollzinsbindungszeitraums kannst du dein Darlehen mit einer Frist von 1 Monat ganz oder teilweise kündigen und ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. Im Falle eines Sollzinsbindungszeitraums von mehr als 10 Jahren kannst Du das Darlehen immer 10 Jahre nach Vollauszahlung bzw. der letzten Konditionenanpassung mit 6- monatiger
Frist kündigen und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. Bei Darlehen mit veränderlichem Sollzinssatz bist du sehr flexibel, was die Rückzahlung deines Darlehens betrifft. Zum einen kannst du das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen oder – wenn eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist – unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Ist der Zeitpunkt für die Rückzahlung bestimmt, z. B. bei einem Darlehen mit einem fest vereinbarten Rückzahlungstermin, und ist der Sollzins variabel, kannst du den Darlehensvertrag mit einer Kündigungsfrist von maximal 3 Monaten kündigen. In diesen Fällen schuldest du der Bank
keine Vorfälligkeitsentschädigung.
Was tun, wenn sich deine persönlichen Lebensumstände ändern?
Die Aufnahme eines Immobiliar-Verbraucherdarlehens gehört wahrscheinlich zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen deines Lebens, die du wohlüberlegt treffen solltest. Wenn sich im Laufe der Zeit deine persönlichen Lebensumstände ändern und du dadurch in finanzielle Schwierigkeiten kommst, sprech uns bitte rechtzeitig an. Wir werden versuchen, eine für dich und die Bank tragfähige Lösung zu finden. Dabei ist es unser Anliegen, eine zwangsweise Verwertung durch die Bank möglichst zu vermeiden. Je eher du dich mit uns in Verbindung setzt und uns offen über deine neue Situation informierst, desto größer ist die Chance, gemeinsam zu einer Lösung zu kommen. Gerade in den Anfangszeiten der Corona-Pandemie haben wir einige Kunden hierbei entsprechend helfen können (z.B. durch zeitweises Aussetzen der Tilgungsleistung).